Grünes Rezept
Seit der Gesundheitsreform 2004 werden per Grünem Rezept Medikamente verschrieben, die in der Regel nicht mehr auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden können. Von der entzündungshemmenden Salbe bis hin zum pflanzlichen Präparat gegen Schwindel oder Gedächtnisprobleme umfassen diese eine breite Wirkstoff-Spanne. Nachweislich wirksam genießen diese Präparate einen hohen Stellenwert in der ärztlichen Therapie.
Tatsächlich wird jede fünfte Verordnung auf einem Grünen Rezept notiert. Häufig sind diese Präparate sogar günstiger als eine Zuzahlung von fünf bis zehn Euro bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
Folglich hat das Grüne Rezept zwei wichtige Funktionen: Es dient als Merkhilfe für den Patienten bezüglich Name, Wirkstoff- und Packungsgröße. Und der Apotheker weiß, welches Arzneimittel er konkret nach ärztlicher Auffassung an den Patienten abgeben soll.